Entgelte Horst-Dohm-Eisstadion:

Für Hinweise zu Ermäßigungen bitte hier anklicken.

Einzelkarte (Laufzeit bis zu zwei Stunden):
Kinder (ab vollendetem 3. Lebensjahr), Schüler, Auszubildende, Studierende, Sozialhilfeempfänger, Erwerbslose, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende 1,60 €
Reduzierung nach 4.a) Entgeltordnung - ab 1 Std. vor Ende der Laufzeit JUGENDLICHE 0,80 €
Erwachsene 3,30 €
Reduzierung nach 4.a) Entgeltordnung - ab 1 Std. vor Ende der Laufzeit ERWACHSENE 1,60 €
Zuschlagkarten bei Sonderveranstaltungen 0,55 bis 1,10 €
Schul- und Hortveranstaltungen (einschließlich Begleitpersonen) 1,10 €
Kita- und Vorschulveranstaltungen (einschließlich Begleitpersonen) 0,55 €
Zehner-Karte (für Schul- und Hort-Veranstaltungen) 11,00 €
Sammelkarte (für 6 Laufzeiten bis zu zwei Stunden):
Kinder, Schüler, Auszubildende, Studierende, Sozialhilfeempfänger, Erwerbslose, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende 8,00 €
Erwachsene 16,50 €
Wird die Laufzeit (2 Stunden) überschritten, ist für weitere 2 Stunden das Entgelt zu entrichten. Die Eintrittskarten sind auf Verlangen vorzuzeigen.
Saisonkarte:
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 25,00 €
Schüler, Auszubildende, Studierende, Sozialhilfeempfänger, Erwerbslose, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende 45,00 €
Erwachsene 80,00 €
Schlittschuhe ausleihen: 1 Std. 2 Std.
Doppelkufen-Gleiter (bis maximal Schuhgröße 29) 2,00 € 2,00 €
Schlittschuhe Größe 25 bis 50 4,00 € 7,00 €
Für eine Ausleih-Verlängerung berechnen wir pro Paar 
und 30 Minuten 1,50 €.

 

 
Kassenschluß: 15 Minuten vor Eislaufende. Eine Änderung der Entgelte bleibt vorbehalten.
Angaben ohne Gewähr.
Stand: September 2011


Hinweise zu Ermäßigungen:

Die vorgesehenen Ermäßigungen werden nur gewährt:

(a) Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (auf Verlangen des Kassenpersonals ist für Schüler ab
vollendetem 12. Lebensjahr ein mit Lichtbildversehener Schülerausweis vorzulegen);

(b) Schülern gegen Vorlage des mit einem Lichtbild versehenen Schülerausweises und Studierenden
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage eines Ausweises der Fachhochschule,
Hochschule oder Universität sowie Auszubildenden gegen Vorlage einer Bescheinigung des
Ausbildenden;

(c) Sozialhilfeempfängern gegen Vorlage der gelben Ausweiskarte (Vordruck Gelbe Karte S, M 270) oder einer
entsprechenden Bescheinigung des zuständigen Sozialamtes sowie Erwerbslosen (Arbeitslosengeld-,
Arbeitslosenhilfe- und Altersüberbrückungsgeldempfängern) gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides
und des Zahlabschnittes;

(d) Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst gegen Vorlage des Truppenausweises der Bundeswehr,
Zivildienstleistenden gegen Vorlage des Dienstausweises (Vordruck FZDL 4 E) des Bundesamtes für
Zivildienst sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern des freiwilligen Sozialen Jahres gegen Vorlage des
Ausweises für Teilnehmerinnen und Teilnehmern des freiwilligen Sozialen Jahres (ausgestellt von den
Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten e.V.)

(e) Rentnerinnen, Rentnern und Pensionsberechtigten, die nach dem Sozialgesetzbuch im Sinne der
Härtefallregelung Anspruch auf Befreiung von der Medikamentenzuzahlung besitzen, gegen Vorlage
der entsprechenden  Bescheinigung.

Sofern die unter Buchstabe b bis e genannten ausweise und Bescheinigungen nicht mit einem Lichtbild
versehen sind, kann die Vorlage eines Personalausweises verlangt werden.